Nach dem niedersächsischen Schulgesetz haben die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten eine Reihe von Mitwirkungsrechten.
Die Entscheidungen in der Schule werden von den Konferenzen, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Diese Gremien wirken bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule gleichberechtigt nebeneinander. Sie haben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, die im Einzelnen durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt sind.